Mit dem Inkrafttreten des EU Artificial Intelligence Act (EU AI Act) am 1. August 2024 wurde ein umfassender Rechtsrahmen geschaffen, der den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union regelt. Besonders hervorzuheben ist Artikel 4, der vorschreibt, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen müssen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz („AI Literacy“) verfügt.

Im Sinne des EU AI Acts werden auch Unternehmen, die KI-Systeme in ihre Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen integrieren, als „Anbieter“ betrachtet – unabhängig davon, ob sie die KI selbst entwickeln oder von Dritten beziehen. Damit sind sie unmittelbar verpflichtet, entsprechende Schulungen für ihre Mitarbeitenden anzubieten und umzusetzen. Diese „AI Literacy“-Pflicht verfolgt das Ziel, allen beteiligten Personen ein fundiertes Verständnis für Chancen, Risiken und Rahmenbedingungen im Umgang mit KI im Unternehmen zu vermitteln.

Gerne geben wir eine entsprechende Schulung für Ihre Mitarbeitenden - abgestimmt auf Ihren Bedarf.

Schreiben Sie uns gerne: franziska.herrmann@nordakademie.de

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