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Wer hat das letzte Wort? Hochschulen, Macht und Mitbestimmung

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📚 Student Voices Die studentische Perspektive verdeutlicht die massive Diskrepanz zwischen formalem Stimmrecht und realer Wirksamkeit, insbesondere durch kurze Amtszeiten und fehlende Anrechnung der Gremienarbeit. Es wird aufgezeigt, wie Wissensvorsprünge und informelle Vorabsprachen Studierende systematisch an der aktiven Mitgestaltung von Rahmenbedingungen wie Prüfungsordnungen hindern.

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Zusammenfassung

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Kontext

Hochschulen gelten formal als demokratische Organisationen, in denen Entscheidungen über Prüfungsformate, Digitalisierung oder Studienreformen in Gremien getroffen werden. In der Praxis sind diese Prozesse jedoch von informellen Einflusskanälen, Wissensvorsprüngen und ungleichen Erfahrungsständen geprägt. Die Referentin Tabea Herbst, Vorstandsmitglied des freien zusammenschlusses von student*innenschaften (fzs), analysiert, wie Machtstrukturen Beteiligung einschränken und zeigt Wege auf, Entscheidungsprozesse fairer und wirksamer zu gestalten.


Kernaussagen

1. Macht an Hochschulen ist multidimensional

  • Macht entsteht nicht nur durch formale Ämter (z. B. Hochschulleitungen), sondern durch:
    • Wissensvorsprünge: Fachliche Expertise oder Kenntnisse über administrative Prozesse (z. B. Satzungen, Fristen).
    • Erfahrung: Langjährige Gremienzugehörigkeit ermöglicht strategisches Handeln (z. B. Kenntnis informeller Abläufe).
    • Soziale Netzwerke („Vitamin B“): Persönliche Beziehungen erleichtern informelle Vorabsprachen.
    • Ressourcen: Zeit ist eine zentrale Machtressource – prekäre Beschäftigungsverhältnisse (z. B. befristete Verträge) oder fehlende Anrechnung von Gremienarbeit (z. B. für Studierende) erschweren Beteiligung.
  • Beispiel: Studierende erfahren oft erst spät von Entscheidungsprozessen (z. B. Rahmenprüfungsordnung), während Lehrende oder Verwaltung monatelang vorbereiten.

2. Diskrepanz zwischen formaler Demokratie und realer Praxis

  • Formale Strukturen: Gremien mit Vertretungen aller Statusgruppen (Studierende, Lehrende, Verwaltung, wissenschaftliche Mitarbeitende) und Abstimmungsrechte.
  • Faktische Asymmetrien:
    • Stimmrechtsverteilung: In 15 von 16 Bundesländern haben Hochschullehrende die Mehrheit in akademischen Gremien (z. B. Senate) und könnten theoretisch allein entscheiden (Quelle: Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts zur Viertelparität).
    • Vorentscheidungen: Arbeitsgruppen oder Ausschüsse treffen intransparent Entscheidungen, bevor Gremien formal abstimmen (z. B. Rahmenprüfungsordnung).
    • Agenda-Setting: Wer die Tagesordnung bestimmt, kontrolliert die Themen – oft ohne Dokumentation informeller „Thementurnusse“.

3. Informations- und Erfahrungsungleichgewichte als Barrieren

  • Orientierungsphase: Neue Gremienmitglieder (insbesondere Studierende) benötigen oft Monate, um Prozesse zu verstehen – bei kurzen Amtszeiten (z. B. 1 Jahr für Studierende) bleibt wenig Zeit für wirksame Beteiligung.
  • Informelle Kanäle: Entscheidungen werden häufig in Vorgesprächen oder Netzwerken vorbereitet, während offizielle Einladungen erst kurzfristig erfolgen.
  • Folgen:
    • Frustration und Rückzug aus Beteiligungsprozessen.
    • Systematische Ausgrenzung bestimmter Perspektiven (z. B. Promovierende in prekären Verhältnissen, Studierende mit Nebenjobs).
    • Stress durch Unklarheit über die eigene Wirksamkeit.

4. Zeit als zentrale Machtressource

  • Verfügbarkeit: Gremiensitzungen finden oft zu Zeiten statt, die für Teilzeitbeschäftigte oder Schichtarbeitende schwer wahrnehmbar sind.
  • Kontinuität:
    • Studierende haben kurze Amtszeiten (1 Jahr), Lehrende oft längere (2–4 Jahre).
    • Prekäre Beschäftigungsverhältnisse (z. B. befristete Verträge) erschweren langfristiges Engagement.
  • Anrechnung: Gremienarbeit wird für Studierende selten auf das Studium angerechnet, für wissenschaftliche Mitarbeitende oft nicht als Arbeitszeit anerkannt.

5. Analyseraster für faire Entscheidungsprozesse

Zur Reflexion von Machtstrukturen schlägt die Referentin ein sechsdimensionales Raster vor, das am Beispiel einer Rahmenprüfungsordnung illustriert wird:

Dimension Leitfragen Beispiel Rahmenprüfungsordnung
Entscheidungsmacht Wer darf formal entscheiden? Wer hat Vetorechte? Wer besitzt Mehrheiten? Senat: 7 Professor:innen (Mehrheit), 2 wissenschaftliche Mitarbeitende, 2 Studierende. Präsidium hat Vetorecht.
Planungsmacht Wer setzt die Tagesordnung? Wer formuliert Vorlagen? Welche Alternativen fehlen? Arbeitsgruppe der Studiendekanate formuliert Vorlage; Studierendenvorschläge werden nicht diskutiert.
Wissensmacht Wer versteht den Prozess? Wer kennt Satzungen/Fristen/informelle Regeln? Senatsmitglieder und Präsidium kennen Abläufe; Studierende erst kurz vor Beschluss beteiligt.
Netzwerkmacht Wer kann andere mobilisieren? Wo finden Vorgespräche statt? Informelle Vorabstimmung zwei Tage vor Sitzung; Studierende nicht eingebunden.
Betroffenheit Wer trägt Konsequenzen? Wer profitiert? Wer trägt Risiken? Studierende leben mit den Ergebnissen; Lehrende profitieren von praxisnahen Regelungen.
An-/Abwesenheit Wer fehlt? Welche Statusgruppen/Perspektiven sind unterrepräsentiert? Studierende fehlen im gesamten Prozess (9 Monate Vorbereitung ohne ihre Beteiligung).

6. Maßnahmen für faire Beteiligung

  • Strukturelle Veränderungen:
    • Transparenz: Dokumentation von Entscheidungsprozessen, klar kommunizierte Informationsflüsse (z. B. offene Thementurnusse).
    • Mentoring: Systematische Einarbeitung neuer Gremienmitglieder (z. B. durch erfahrene Mitglieder).
    • Sprache: Vermeidung von Fachjargon und Abkürzungen (z. B. „WissZeitVG“).
    • Statusgruppenübergreifende Vernetzung: Förderung von Solidarität zwischen Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden.
  • Kleine Schritte im Alltag:
    • Nachfragen: „Hast du alle Informationen, die du brauchst?“ (z. B. in Sitzungen).
    • Perspektiven prüfen: „Fehlt hier jemand?“ (z. B. Betroffene von Entscheidungen).
    • Raster anwenden: Analyse eigener Entscheidungsprozesse auf Machtungleichgewichte.
  • Grundverständnis:
    • Hochschulen als Orte der Erwachsenenbildung begreifen – alle Statusgruppen als gleichwertige Partner:innen behandeln.
    • Kompromisse suchen, statt Konflikte zwischen Statusgruppen zu eskalieren.

Fazit

Echte demokratische Mitbestimmung an Hochschulen erfordert die Sichtbarmachung und aktive Gestaltung von Machtstrukturen. Die Referentin plädiert für:

  1. Transparenz und Dokumentation informeller Prozesse (z. B. Agenda-Setting, Vorentscheidungen).
  2. Strukturelle Unterstützung für unterrepräsentierte Gruppen (z. B. Mentoring, Anrechnung von Gremienarbeit).
  3. Statusgruppenübergreifende Solidarität und Anerkennung aller Perspektiven als gleichwertig.
  4. Anwendung des Analyserasters zur Reflexion eigener Entscheidungsprozesse.

Handlungsempfehlung: Hochschulleitungen sollten sich fragen: „Welches Leben wollen wir auf dem Campus?“ – und Beteiligung als gemeinsamen Gestaltungsprozess verstehen, der alle Statusgruppen einbezieht. Nur so lässt sich die Lücke zwischen formalem Recht auf Mitbestimmung und tatsächlicher Wirksamkeit schließen.

Fragen & Antworten

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Gibt es Beispiele an deutschen Hochschulen, wo die Anerkennung verschiedener Perspektiven und die Suche nach Kompromissen bereits besser funktionieren?

Ja, es gibt Best-Practice-Beispiele, in denen Studierende und Lehrende aufeinander zugehen und gegenseitige Zugeständnisse machen, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Was können Studierende konkret tun, um ihre Mitbestimmung einzufordern?

Studierende können statusgruppenübergreifende Netzwerke aufbauen, solidarisch füreinander einstehen, um Themen in Gremien sichtbar zu machen, und aktiv Brücken bauen, etwa durch studentische Vizepräsidentschaften.

Wie können wissenschaftliche Mitarbeitende mehr in Gremien eingebunden werden, insbesondere wenn die Zeit dafür oft nicht als Arbeitszeit anerkannt wird oder Vorgesetzte dies entmutigen?

Es bedarf einer klaren Haltung der Hochschulleitung, die diese Perspektiven einfordert und Gespräche mit Vorgesetzten sucht, um die Teilnahme zu ermöglichen, da Landeshochschulgesetze grundsätzlich regeln, dass kein Nachteil durch Gremienarbeit entstehen darf.

Wie kann die Repräsentation wissenschaftlicher Mitarbeitender erhöht werden, wenn die Anzahl der Plätze in Gremien wie dem Senat gesetzlich vorgegeben ist?

Hier kann bei Novellierungen der Landeshochschulgesetze angesetzt werden, wobei bereits wegweisende Urteile existieren, die eine absolute Mehrheit einer einzelnen Statusgruppe infrage stellen.

Welche eine zentrale Frage sollten sich Hochschulleitungen zu diesem Thema stellen?

Hochschulleitungen sollten sich fragen: „Welches Leben wollen wir auf dem Campus?“

Diagramm

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