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From Student Voice to Student Power: Die studentische Vizepräsidentschaft als Zukunftsmodell

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📚 Student Voices Studierende agieren in diesem Modell als strategische Brückenbauer:innen, die durch ihre Expertise im Präsidium sicherstellen, dass Themen wie KI oder Studienreformen nicht über, sondern mit ihnen diskutiert werden. Ihr Beitrag liegt insbesondere darin, die praktischen Konsequenzen von Hochschulentscheidungen unmittelbar auf den Studienalltag zu prüfen und so die Entscheidungsqualität der Leitung zu erhöhen.

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Zusammenfassung

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Kontext

Die studentische Vizepräsidentschaft ist ein innovatives Governance-Modell, das Studierende als vollwertige Mitglieder in die Hochschulleitung integriert. Ziel ist es, studentische Perspektiven direkt in strategische Entscheidungsprozesse einzubringen und so die Qualität von Hochschulentscheidungen zu verbessern. Das Modell ergänzt bestehende Gremien wie AStA oder Senat, ersetzt diese jedoch nicht. Der Vortrag beleuchtet Praxisbeispiele, Voraussetzungen für die Implementierung sowie Herausforderungen und Wirkungen des Modells.


Kernaussagen

1. Definition und Funktion der studentischen Vizepräsidentschaft

  • Die studentische Vizepräsidentschaft (auch: studentisches Mitglied im Präsidium/Präsidialkollegium) ist eine Leitungsfunktion, die ausschließlich von Studierenden besetzt wird.
  • Die Rolle fungiert als „Brückenbauer:in“ zwischen Hochschulleitung und studentischer Selbstverwaltung (z. B. AStA, Studierendenparlament).
    • Aufgabe: Studentische Perspektiven in Diskussionen einbringen, Klärungsbedarfe aufzeigen und praktische Konsequenzen von Entscheidungen für Studierende verdeutlichen.
    • Die Position ist Teil der Hochschulleitung und arbeitet im Sinne der Studierendenschaft, ohne deren politische Vertretung (z. B. durch AStA) zu ersetzen.
  • Rechtliche Verankerung: In Brandenburg seit 2020 gesetzlich vorgeschrieben; der Stifterverband fordert das Modell seit Jahren.

2. Vorteile für Hochschulen

  • Frühzeitige studentische Rückmeldung: Ideen und Entscheidungen des Präsidiums können direkt auf ihre Auswirkungen für den Studienalltag geprüft werden.
  • Veränderte Diskussionen: Themen wie Studienreformen, KI oder Campusentwicklung werden mit studentischer Expertise diskutiert – nicht über Studierende, sondern mit ihnen.
  • Beispiel Viadrina: Im Reformprozess zu Studium und Lehre wurden Workshops und Social-Media-Kampagnen genutzt, um Studierende einzubinden und deren Feedback in Entscheidungen einfließen zu lassen.
  • Zukunftsfähigkeit: Hochschulen treffen bessere Entscheidungen, wenn sie die Realität der Studierenden kennen und einbeziehen.

3. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Implementierung

a) Verlässliche Arbeitsgrundlage

  • Klar definierte Aufgaben und Rechte: Schriftliche Aufgabenbeschreibung, Ansprechpersonen, technische Ausstattung (Laptop, E-Mail, Büro).
  • Zugang zu Gremien: Stimmrecht im Präsidium, Teilnahme an informellen Diskussionen (z. B. Flurgespräche), Einbindung in Senat oder Hochschulrat.
  • Onboarding: Unterstützung durch Mentor:innen (z. B. Referent:innen des Präsidiums) und etablierte Kommunikationswege.

b) Finanzielle Absicherung

  • Vergütungsmodelle:
    • „Rostocker Modell“: 1,4-facher BAföG-Höchstsatz (ca. 1.200 €/Monat).
    • Tarifliche Teilzeitvergütung (z. B. in Marburg).
  • Zusätzliche Ausstattung: Eigenes Budget, studentische Hilfskraft (z. B. in Wismar), Dienstwagen oder -handy (an einigen Hochschulen).

c) Zeitlicher Rahmen

  • Empfohlener Umfang: Ca. 19 Stunden/Woche, um die Balance zwischen Amt und Studium zu wahren.
  • Begründung: Vollzeitstellen wären mit dem studentischen Status (BAföG, Krankenversicherung) schwer vereinbar.

d) Wille der Hochschulleitung

  • Aktive Einbindung: Die Position darf nicht symbolisch sein, sondern muss Mitverantwortung und echte Beteiligung ermöglichen.
  • Langfristige Wirkung: Die ersten drei Jahre sind entscheidend, um das Amt als festen Bestandteil der Hochschulstruktur zu etablieren.

4. Herausforderungen und Widerstände

  • Rollenkonflikt: Befürchtung, das Amt könnte die studentische Selbstverwaltung (z. B. AStA) schwächen – Entkräftung: Beide Strukturen ergänzen sich; das Mandat für hochschulpolitische Vertretung bleibt beim AStA.
  • Verantwortung: Kritik, Studierende könnten mit „schwierigen Entscheidungen“ überfordert sein – Erfahrung: Bisher keine Fälle, in denen Studierende im Präsidium überfordert waren; Verantwortung ist gewollt.
  • Symbolische Besetzung: Ohne Unterstützung der Hochschulleitung bleibt das Amt wirkungslos.
  • Wahlverfahren: Komplexität (z. B. Vorschlag durch Studierendenparlament, Wahl durch Senat) und Vorlaufzeit (bis zu 6 Monate vor Amtsantritt).

5. Praktische Umsetzung: Schrittweises Vorgehen

  1. Dialog mit der Studierendenschaft: Gemeinsame Entwicklung des Konzepts, um Akzeptanz und Passgenauigkeit zu sichern.
  2. Grundsatzentscheidung: Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Satzungsänderungen).
  3. Ressourcenplanung: Definition von Aufgaben, Vergütung, Ausstattung und Wahlverfahren.
  4. Onboarding und Unterstützung: Begleitung der ersten Amtsinhaber:innen, z. B. durch Mentoring.
  5. Evaluation: Nach dem ersten Jahr prüfen, was gut funktioniert und wo nachgesteuert werden muss.

Fazit

Die studentische Vizepräsidentschaft ist ein wirksames Instrument, um studentische Perspektiven strukturell in die Hochschulleitung zu integrieren. Erfolgsfaktoren sind:

  • Verlässliche Rahmenbedingungen (Aufgaben, Ausstattung, Vergütung),
  • Echte Mitverantwortung durch die Hochschulleitung,
  • Dialog mit der Studierendenschaft bei der Ausgestaltung.

Handlungsempfehlung: Hochschulen, die das Modell einführen möchten, sollten:

  1. Mit ihrer Studierendenschaft ein maßgeschneidertes Konzept entwickeln,
  2. Erfahrungen anderer Hochschulen nutzen (z. B. Best-Practice-Sammlungen),
  3. Ressourcen und Zeitrahmen realistisch planen,
  4. Langfristige Wirkung durch aktive Einbindung der Position sicherstellen.

Das Modell stärkt nicht nur die studentische Partizipation, sondern trägt auch zur Zukunftsfähigkeit von Hochschulen bei, indem es Entscheidungen näher an der Lebensrealität der Studierenden ausrichtet.

Fragen & Antworten

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Warum wird das Amt auf 19 Stunden pro Woche begrenzt und sollte es für eine gleichberechtigte Teilnahme nicht besser hauptamtlich ausgestattet sein?

Studierende sollten primär ihr Studium priorisieren. Zudem ist ein Umfang von 19 Stunden mit bestehenden Regelungen zur Krankenversicherung und zum BAföG vereinbar, während eine Vollzeitstelle das Mandat übersteigen würde.

Wie sieht das Wahlverfahren aus und von wem wird die Person gewählt?

Das Verfahren variiert je nach Hochschule und Gesetz, oft wird die Person vom Studierendenparlament vorgeschlagen, vom Präsidenten an den Senat weitergereicht und schließlich vom Senat gewählt.

Gibt es Bedenken, dass das Amt die studentische Selbstverwaltung schwächt oder dass Studierende mit schwierigen Entscheidungen überfordert sind?

Das Amt ersetzt nicht den AStA, sondern ergänzt ihn; das politische Mandat bleibt bei der Selbstverwaltung. Bezüglich der Verantwortung gibt es keine Belege für Überforderung; vielmehr ist die Übernahme von Verantwortung ausdrücklich gewollt.

Diagramm

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100%
mindmap
  root)From Student Voice to Student Power(
    ["Definition & Funktion"]
      ["Brückenbauer:in zwischen Leitung & Studierenden"]
      ["Teil der Hochschulleitung, keine politische Vertretung"]
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      ["Beispiel Viadrina: Workshops & Social-Media-Kampagnen"]
    ["Voraussetzungen für Implementierung"]
      ["Klar definierte Aufgaben & Rechte"]
      ["Finanzielle Absicherung (z. B. Rostocker Modell)"]
      ["Zeitlicher Rahmen (ca. 19 Std./Woche)"]
    ["Herausforderungen"]
      ["Rollenkonflikt mit AStA"]
      ["Verantwortung & Überforderung"]
      ["Symbolische Besetzung ohne Wirkung"]
    ["Praktische Umsetzung"]
      ["Dialog mit Studierendenschaft"]
      ["Grundsatzentscheidung & Ressourcenplanung"]
      ["Onboarding & Evaluation"]